Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
- Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. - Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
- Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
- Bei Bedarf können Sie diese Geschäftsbedingungen anfordern, wir senden sie Ihnen gerne zu.
- Es gelten stets die aktuellen Verkaufspreise. Mit dem Erscheinen eines neuen Produktkatalogs oder Angebots verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
§2 Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand
- Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Alle unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
- Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich festzuhalten; andere als die niedergelegten Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung, bedürfen der Schriftform.
- Sollten sich in Auftrag gegebene Dienstleistungen oder Bestellungen bereits im Herstellungsprozess befinden und der Kunde/Auftraggeber ohne grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, sind die bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Gebühren, Unkosten und Aufwendungen, die durch den begonnenen Herstellungsprozess entstanden sind, vom Auftraggeber/Kunden gemäß der aktuell gültigen Preisliste zu tragen.
- Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Diese Rechte nehmen wir in Anspruch. Für von Dritten bezogene Programme gilt dasselbe entsprechend.
- Der Auftraggeber versichert, bei der Auftragsvergabe alle für den Auftrag (z. B. Logos, Schriften, Bilder, Markennamen) notwendigen Rechte zu besitzen, um die Ausführung des Auftrags sicherzustellen.
§3 Preise und Zahlungen
- Die Preise verstehen sich als Waren- und Dienstleistungswert ab Werk, ohne Skonti und sonstige Nachlässe, zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
- Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
- Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
§4 Lieferung und Versand
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung hängt von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners ab.
- Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.), berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
§5 Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
- Die Gefahr geht – unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen – mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über. Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang einer Fertigstellungsmitteilung über, es sei denn, wir übernehmen den Versand der Ware. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Absendung der Versandbereitschaftsmitteilung über. Versicherungen schließen wir nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Kosten ab.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel zu prüfen, auch im Fall der Weiterveräußerung, und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.
- Bei Reparaturen sind erkennbare Mängel bei Entgegennahme und nicht erkennbare Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich zu rügen.
§6 Gewährleistung
- Für nicht unerhebliche Mängel der Lieferung, einschließlich ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haften wir wie folgt: Anerkannte Mängel, die auf Umstände vor dem Gefahrenübergang zurückzuführen sind (z. B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material), berechtigen uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Auftraggeber die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei wesentlichen Mängeln zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang.
- Für speziell für den Kunden hergestellte Waren oder Dienstleistungen übernehmen wir keine Gewährleistung außer für Materialfehler. Für vom Kunden eingebrachte Ware wird keine Garantie übernommen, weder für das Material noch für die Dienstleistung.
- Unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.
- Gebrauchte Artikel aus unserem Sortiment werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
- Bei Reparaturen leisten wir Gewähr durch kostenfreie Ersatzlieferung oder Instandsetzung der mangelhaften Teile. Scheitert die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Minderung, Wandelung oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
§7 Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung
- Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
- Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und gilt auch für Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
- Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder bei anfänglichem Unvermögen.
- Haftungsausschlüsse gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor.
- Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Liefergegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich zu verwahren.
- Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich unter Vorlage der für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten oder weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bereits mit Abschluss des Kaufvertrags tritt der Auftraggeber die ihm aus der Veräußerung oder einem anderen Rechtsgrund zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
- Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In solchen Fällen hat der Auftraggeber uns unverzüglich über die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen Rechnung zu legen.
- Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, auch wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist beglichen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die Sicherheiten insoweit nach eigenem Ermessen freizugeben.
- Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung und bei wesentlichem Zahlungsverzug des Auftraggebers zurückzufordern. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
- Beträge, die der Auftraggeber aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu verwalten, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen auszuschließen.
§9 Rechtswahl, Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bayreuth.
§10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
- Entsprechendes gilt für ergänzungsbedürftige Lücken in diesem Vertrag.
Bayreuth, 01.01.2017
Gesonderte Geschäftsbedingungen – Produktbereich Printmedien
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server oder das Zusenden derselben per E-Mail sowie durch eine mündliche Bestätigung durch den Auftraggeber handelt es sich um eine verbindliche Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot genannten Preise gelten, sofern die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Preise beinhalten keine Kosten für Fracht, Porto, Verpackung oder Versicherung, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben. Diese zusätzlichen Kosten sind der Preisliste zu entnehmen. Schriftliche Angebote sind vier Wochen gültig.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt in der Regel per Vorkasse. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach vier Wochen erfolgt ein Mahnbescheid, und Verzugszinsen in Höhe von 10 % werden berechnet.
4. Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Versand erfolgt in der Regel per DHL. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Streik oder Störungen in den Datenleitungen berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
5. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Geringfügige Farbabweichungen oder Abweichungen in der Anzahl von +/- 5 % gelten nicht als Mangel.
6. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe und Datenträger werden nur nach besonderer Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
7. Eigentum
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Urheberrecht
Der Auftraggeber sichert zu, alle Rechte an den übermittelten Daten zu besitzen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen Schutzrechte Dritter.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
10. Anwendbares Recht, Datenschutz
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kundendaten werden unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Bayreuth, 01.01.2017